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Asbestsanierung nach TRGS 519 sowie TRGS 521

sicher und fachgerecht — zertifiziert nach TRGS 519 und TRGS 521

Schad- und Gefahrstoffsanierung — unsere Kernkompetenz

Asbest ist tatsächlich ein wichtiges Thema bei Bausanierungen, da es bis in die 1993er Jahre hinein weit verbreitet verwendet wurde. Die Entsorgung von Asbest ist streng reguliert, da die Fasern krebserregend sind und beim Einatmen schwere Gesundheitsschäden verursachen können.

Aufgrund unserer Zertifizierung gemäß TRGS 519 sowie TRGS 521 können wir sicherstellen, wenn Asbest oder krebserregende Mineralwolle vorhanden ist, dass diese sicher ausgebaut und entsorgt wird.

Falls Sie konkret mit einer Sanierung planen und Asbest vermuten, sollten Sie sich an ein zertifiziertes Unternehmen wenden, das eine Bestandsaufnahme durchführt und Sie über die weiteren Schritte berät.

Asbestsanierung mit Schutzanzug und Fachpersonal

Wichtige Punkte zur Asbestentsorgung

Identifikation: Verdächtige Materialien sollten vor Beginn von Arbeiten durch Fachleute analysiert werden. Asbest ist oft nicht auf den ersten Blick erkennbar.

Fachgerechte Entfernung: Asbesthaltige Materialien dürfen nur von zertifizierten Fachbetrieben entfernt werden. Eigenständige Entfernung ist nicht nur gefährlich, sondern auch rechtlich problematisch.

Spezielle Entsorgung: Asbest muss in speziellen, gekennzeichneten Verpackungen — meist doppelt verpackt in reißfesten Säcken — und über autorisierte Entsorgungswege entsorgt werden. Normale Bauschuttcontainer sind nicht geeignet.

Kosten: Die fachgerechte Asbestentsorgung ist deutlich teurer als normale Bauabfälle, da besondere Schutzmaßnahmen und Entsorgungswege erforderlich sind.

Schutzausrüstung und doppelt versiegelte Asbest-Säcke

Wo Asbest in Altbauten verbaut wurde

Festgebundener Asbest war in sehr vielen Baumaterialien enthalten, besonders in Gebäuden, die bis in die 1990er Jahre errichtet wurden. Hier die häufigsten Vorkommen:

Dach und Fassade:

  • Wellplatten aus Asbestzement (Eternitplatten)
  • Fassadenplatten und -verkleidungen
  • Dachpappen und Abdichtungsbahnen
  • Schornsteinrohre

Innenausbau:

  • Leichtbauplatten (Heraklith, Sokalit)
  • Decken- und Wandverkleidungen
  • Fußbodenbeläge (PVC-Platten, Cushion Vinyl, Flex-Platten)
  • Spachtelmassen und Fliesenkleber

Technische Anlagen:

  • Nachtspeicheröfen (Isolierung)
  • Heizungsrohre (Ummantelung)
  • Lüftungskanäle
  • Brandschutzverkleidungen

Weitere Bereiche: Fensterkitt in älteren Fenstern, Blumenkästen und Pflanzgefäße aus Asbestzement.

Bauschutt und alte Baumaterialien aus Sanierung

Unser Vorgehen — sachkundig nach TRGS 519

Als nach TRGS 519 (Asbest) und TRGS 521 (Mineralwolle / KMF) zertifizierter Fachbetrieb übernehmen wir den kompletten Prozess:

  • Probenahme und Laboranalyse verdächtiger Materialien
  • Gefährdungsbeurteilung und Schadstoffdeklaration
  • Behördliche Anmeldung beim Gewerbeaufsichtsamt
  • Schwarz-Weiß-Bereich mit Schleusen und Unterdruckhaltung
  • Entfernung mit Vollschutzanzug und Atemschutz P3
  • Doppelt versiegelte, gekennzeichnete Säcke und Transport über zugelassene Entsorger
  • Endlagerung auf zertifizierter Asbestdeponie mit Wiegeschein
  • Freimessung durch ein akkreditiertes Labor
  • Vollständige Dokumentation und Freigabebescheinigung für Ihre Unterlagen
Schwarz-Weiß-Bereich mit Schleusen bei der Asbestsanierung

Fragen & Antworten

Häufige Fragen zu dieser Leistung

  • Woran erkenne ich, ob in meinem Haus Asbest verbaut ist?

    Wurde das Gebäude vor 1993 gebaut, ist Asbest wahrscheinlich — besonders in Dach, Fassade, Bodenbelag und Rohrisolierung. Eindeutig feststellen lässt sich das nur über eine Materialprobe und Laboranalyse. Wir koordinieren die Probenahme für Sie.

  • Was kostet eine Asbestsanierung?

    Das hängt von der Menge und Art des Asbests ab. Nach einer kostenlosen Besichtigung und ggf. Probenahme können wir Ihnen als zertifiziertes Fachunternehmen einen genauen Preis nennen — transparent und verbindlich.

  • Brauche ich eine Genehmigung?

    Ja. Asbestsanierungen sind beim Gewerbeaufsichtsamt anmeldepflichtig. Als zugelassener Fachbetrieb übernehmen wir den kompletten Papierkram für Sie.

  • Darf ich Asbestplatten selbst entfernen?

    Nein. Selbst bei festgebundenem Asbest dürfen Privatleute keine größeren Mengen entfernen. Für Arbeiten an Gebäuden ist die Sachkunde nach TRGS 519 vorgeschrieben. Eigenarbeit ist verboten und setzt Fasern frei.

  • Bekomme ich Entsorgungsnachweise?

    Selbstverständlich. Sie erhalten alle gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungsnachweise, Wiegescheine und die Freigabebescheinigung des Labors.

Kontakt

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Wir beraten Sie gerne telefonisch oder bei Ihnen vor Ort. Kostenlose Besichtigung und verbindliches Angebot innerhalb einer Woche.